Erziehungsbeauftragung gemäß Jugendschutzgesetz zum Gaststätten- und Veranstaltungsbesuch
Während einer Veranstaltung ist dieses Formular vom Jugendlichen mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Sowohl der Jugendliche als auch die erziehungsberechtigte Person müssen sich ausweisen können.
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Für Ihre private Party müssen Sie keine Lizenz bezahlen.
Anders verhält es sich, wenn Sie eine Veranstaltung planen. Als Veranstaltung gelten alle öffentlichen Einzelereignisse, die aus einem bestimmten Anlass stattfinden - dazu gehören z. B. Bälle, Bunte Abende u.ä.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter:
https://www.gema.de/musiknutzer/musik-lizenzieren/veranstaltung-allgemeiner-art/
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